Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Reparatur, Wartungs, Diagnose, Prüf, Pflege und sonstige Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen sowie für den Verkauf von Ersatzteilen zwischen der KFZ-Werkstatt (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden.
  • Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Werkstatt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 2 Vertragsschluss

  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Auftragserteilung und deren Annahme durch die Werkstatt zustande.
  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich und stellen lediglich eine überschlägige Einschätzung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  • Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags bis zu 20 % gelten als genehmigt. Bei darüberhinausgehenden Kosten wird der Kunde – soweit möglich – informiert.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

  • Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem erteilten Auftrag.
  • Die Werkstatt ist berechtigt, erforderliche Zusatzarbeiten auch ohne vorherige Rücksprache durchzuführen, wenn diese zur Betriebssicherheit oder zur Vermeidung größerer Schäden notwendig sind.
  • Die Werkstatt ist berechtigt, fachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  • Probe, Überführungs- und Einstellfahrten gelten als genehmigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Rechnungen sind sofort bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig.
  • Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
  • Die Herausgabe des Fahrzeugs kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden.

§ 5 Fertigstellung

  • Angaben zu Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt.
  • Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferproblemen von Ersatzteilen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

§ 6 Abnahme

  • Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt bei Übergabe.
  • Unterlässt der Kunde die Abnahme trotz Fertigstellung, kann die Werkstatt Stand- und Verwahrkosten berechnen.
  • Die Abnahme gilt spätestens mit Ingebrauchnahme oder Ablauf von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige als erfolgt.

§ 7 Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Die Werkstatt hat das Recht zur Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen bestehen weitere Ansprüche.
  • Keine Gewährleistung besteht für:
    • normale Abnutzung
    • Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder fehlender Wartung
    • vom Kunden gestellte Teile
    • Folgeschäden außerhalb des Reparaturumfangs

§ 8 Haftung

  • Die Werkstatt haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  • Sämtliche eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Werkstatt.
  • Der Werkstatt steht ein gesetzliches sowie vertragliches Pfandrecht am Fahrzeug zu.

§ 10 Altteile

Ausgebaute Teile gehen ohne gesonderte Vereinbarung in das Eigentum der Werkstatt über. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.

§ 11 Haftung für im Fahrzeug befindliche Gegenstände

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände vor Übergabe zu entfernen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Details sind der Datenschutzerklärung der Werkstatt zu entnehmen.

§ 13 Streitbeilegung

Die Werkstatt ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug

Während der Dauer von Diagnose-, Reparatur-, Instandsetzungs-, Gewährleistungs- oder Reklamationsarbeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs, Mietwagens oder eines sonstigen Fahrzeugs. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Arbeiten sowie auch im Falle unvorhergesehener Verzögerungen.

Eine Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nur nach Verfügbarkeit.

§ 15 Reklamationen und Gewährleistungsfälle

Im Falle einer Reklamation oder eines Gewährleistungsanspruchs ist das Fahrzeug vom Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung in unsere Werkstatt zu bringen. Ein Anspruch auf Abholung, Rücktransport oder Überführung des Fahrzeugs durch uns besteht nicht.

Die Prüfung einer Reklamation erfolgt ausschließlich in unseren Geschäftsräumen. Erst nach Überprüfung wird entschieden, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Beauftragt der Kunde im Zusammenhang mit einer Reklamation oder einem vermuteten Mangel eine Fremdwerkstatt mit einer Fehleranalyse, Diagnose oder Begutachtung, trägt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten selbst. Eine Erstattung dieser Kosten erfolgt nur, wenn wir zuvor der Beauftragung der Fremdwerkstatt ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wir gesetzlich zur Kostenerstattung verpflichtet sind.

§ 16 Standzeiten und Reparaturdauer

Die Dauer einer Reparatur oder Motorinstandsetzung richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsumfang sowie der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und externen Dienstleistungen. Angegebene Fertigstellungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

Aus Verzögerungen der Reparatur entsteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf Schadensersatz, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.

§ 17 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Erfüllungsort ist der Sitz der Werkstatt.
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